Hundeführerschein
Hundeführerschein in Niedersachsen
Zum 1. Juli 2013 wurde der Hundeführerschein verpflichtend eingeführt. Wer jedoch nachweisen kann, dass er seit 2003 mindestens zwei Jahre lang durchgängig einen Hund gehalten hat, kann befreit werden. Alle anderen Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 einen Hund angeschafft haben, müssen den Sachkundenachweis erbringen, der laut Niedersächsischem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dem Schutz vor Beißattacken und dem Tierschutz dienen soll. Der theoretische Teil muss dabei noch vor Erwerb des Hundes abgelegt werden, der praktische Teil während des ersten Jahres der Hundehaltung. Der „Hundeführerschein“ gilt damit rasseübergreifend.
Auch müssen alle Halter ihren Hund in einem zentralen Register eintragen lassen. Mithilfe des landesweiten Zentralregisters kann so ein Hundehalter schnell ermittelt und ein Hund identifiziert werden.
Zum Hundeführerschein
Svea Bruns, Uwes Frau, berät Euch in Fragen rund um Hunde-Erziehung bei Problemfällen jeglicher Art. Nach dem Biologie-Studium verbrachte sie 2 Jahre in den USA mit der Ausbildung von Assistenz-Hunden für behinderte Menschen und danach noch 3 Jahre in Norwegen, wo sie Blindenführhunde ausbildete.
Der Vorteil gegenüber dem Besuch einer Hundeschule besteht v.a. darin, dass Svea zu Euch nach Hause kommt, um dem Grund für das unerwünschte Verhalten „Eures Lieblings“ auf die Schliche zu kommen. Das ist die Voraussetzung dafür, Euch dabei zu unterstützen, dieses Problemverhalten gemeinsam abzustellen.
Bei Bedarf bitte mit Valeska oder Sylvia unter unserer Praxis-Tel./ WhatsApp: 04483-1514 einen Termin machen !!